Willkommen bei der RAB
Die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit Sitz in Bern. Sie ist zuständig für die Zulassung von Personen und Unternehmen, die Revisionsdienstleistungen erbringen, und beaufsichtigt die Revisionsstellen von Publikumsgesellschaften. Gemeinsam mit den Berufsverbänden, welche die Berufs- und Standesregeln zur Revision von Jahres- und Konzernrechnungen erlassen, gewährleistet die RAB die Qualität von Revisionsdienstleistungen.
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AKTUELL |
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01.07.2010 Anhörung. Änderung der Artikel 6 und 34 der Revisionsaufsichtsverordnung Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller müssen die Möglichkeit haben, den Lehrgang und die Prüfung für den Nachweis der Kenntnisse des schweizerischen Rechts in einer offiziellen Schweizer Amtssprache zu absolvieren (Art. 6 und 34 RAV; SR 221.302.3). Die Frist für Stellungnahmen zur Änderung der Verordnung ist der 16. Juli 2010. |
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28.06.2010 FAQ betr. Anforderungen an den Leumund Der Begriff des unbescholtenen Leumunds (Art. 4 und 5 RAG; SR 221.302) wird in der Revisionsaufsichtsverordnung konkretisiert (Art. 4 RAV; SR 221.302.3). Demnach wird eine Person zugelassen, wenn sie über einen unbescholtenen Leumund verfügt und wenn sich aus keinen anderen persönlichen Umständen ergibt, dass sie keine Gewähr für eine einwandfreie Prüftätigkeit bietet. Zu berücksichtigen sind insbesondere strafrechtliche Verurteilungen, deren Eintrag im Zentralstrafregister nicht entfernt ist, und bestehende Verlustscheine. |
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03.05.2010 FAQ betr. beaufsichtigter Fachpraxis und formellem Unterstellungsverhältnis Fachpraxis gilt als unter Beaufsichtigung erworben, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller einer Fachperson, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, formell unterstellt war und die Tätigkeit weisungsgebunden ausgeübt hat (Art. 7 RAV; SR 221.302.3). Dabei gilt es, drei Konstellationen zu unterscheiden, bei denen unterschiedliche Anforderungen an den Nachweis einer formellen Unterstellung gelten. |
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19.04.2010 Tätigkeitsbericht 2009 der RAB Der Tätigkeitsbericht 2009 der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB ist ab sofort in vier Sprachen (d, f, i, e) auf der Website der RAB elektronisch abrufbar. |
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01.04.2010 Neues Rundschreiben Nr. 1/2010 für staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen Die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB hat per 1. April 2010 das Rundschreiben Nr. 1/2010 über die Berichterstattung der staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen an die Aufsichtsbehörde in Kraft gesetzt. Zweck des Rundschreibens ist es, den Inhalt der Berichterstattung der staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen an die Aufsichtsbehörde den unterschiedlichen Verhältnissen entsprechend näher auszuführen. |
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01.04.2010 Die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB klärt unter welchen Bedingungen ein Revisionsunternehmen neben Revisionsdienstleistungen parallele (insbesondere Beratungs-) Dienstleistungen gegenüber dem geprüften Unternehmen erbringen darf, ohne dass seine Unabhängigkeit tatsächlich oder dem Anschein nach beeinträchtigt wird. |
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01.04.2010 Das Rundschreiben Nr. 1/2008 betr. Anerkennung von Prüfungsstandards der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB wurde aufgrund überarbeiteten Schweizer Prüfungsstandards (PS) der Treuhand-Kammer sowie den „clarified" International Standards on Auditing (ISA) des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) angepasst. |
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01.03.2010 FAQ betr. Negativbestätigungen im umfassenden Bericht an den Verwaltungsrat Die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB präzisiert, dass staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen im umfassenden Bericht an den Verwaltungsrat nach Art. 728b Abs. 1 OR nicht zwingend Negativbestätigungen für nicht zutreffende Sachverhalte anbringen müssen. Der RAB geht es mit dem Rundschreiben 1/2009 nicht darum, den Revisionsstellen ein verbindliches Raster vorzuschreiben. Die Form der Berichte bleibt frei, und nicht zutreffende Inhalte müssen nicht kommentiert werden. |
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05.02.2010 EU gibt grünes Licht für Verhandlungen mit der RAB Mit Entscheid vom 5. Februar 2010 beschliesst die EU-Kommission, den Mitgliedstaaten grünes Licht zu erteilen für Verhandlungen über Kooperationsvereinbarungen. Der Entscheid erfasst neben Japan und Kanada auch die Schweiz bzw. die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB. |
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13.01.2010 Registrierung wird Mitte 2010 abgeschlossen Seit zwei Jahren durchlaufen Revisoren und Revisionsstellen ein staatliches Zulassungsverfahren. Die Beurteilung der bisher eingereichten 12'500 Gesuche schreitet gut voran und tritt 2010 in die Schlussphase. Wer jetzt die erforderlichen Unterlagen nicht zeitgerecht einreicht, läuft Gefahr, seine provisorische Zulassung zu verlieren. |