Die RAB erstattet dem Bundesrat und der Bundesversammlung jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit und Praxis. Der Bericht wird anschliessend auf der RAB-Website (Dokumentation > Tätigkeitsbericht) veröffentlicht.
Über laufende und abgeschlossene Verfahren informiert sie nur, wenn dies aus Gründen überwiegender öffentlicher oder privater Interesse erforderlich ist.