Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB
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Anforderungen an die Fachpraxis

Die beaufsichtigte Fachpraxis setzt ein formelles Unterstellungsverhältnis voraus. In welchen Konstellationen kann ein solches vorliegen und wie ist das Beaufsichtigungsverhältnis zu belegen?

Können Revisionsarbeiten im Auftragsverhältnis als beaufsichtigte Fachpraxis geltend gemacht werden und wenn ja, in welchem Umfang können solche Arbeiten angerechnet werden?

Das Revisionsaufsichtsgesetz sieht in Härtefällen gewisse Erleichterungen für Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller vor, die nicht über genügend beaufsichtigte Fachpraxis verfügen. Welches sind die Anforderungen an den Härtefall?

Das Revisionsaufsichtsgesetz sieht übergangsrechtlich vor, dass auch Fachpraxis anerkannt wird, die unter der Beaufsichtigung von Fachpersonen ohne Zulassung erworben wurde. Bis wann kann man von dieser Regelung profitieren?

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens muss eine bestimmte Dauer an Fachpraxis auf den Gebieten der Rechnungsrevision und des Rechnungswesens nachgewiesen werden. Welche Tätigkeiten umfasst die Fachpraxis im Rechnungswesen?

Kann ein Revisor einer akkreditierten GwG-Revisionsstelle die Tätigkeit im Rahmen von GwG-Prüfungen als Fachpraxis im Sinne des RAG geltend machen?

Wird die Tätigkeit eines Steuerrevisors bei einer kantonalen Steuerverwaltung als Fachpraxis im Sinne des RAG angerechnet?

Werden Personen, die im Handelsregister als besonders befähigte Revisoren eingetragen sind, automatisch als Revisor/in oder als Revisionsexperte/in zugelassen?

Anerkennt die RAB Fachpraxis, die im Ausland erworben wurde?