Im Rahmen des Zulassungsverfahrens muss eine bestimmte Dauer an Fachpraxis auf den Gebieten der Rechnungsrevision und des Rechnungswesens nachgewiesen werden. Welche Tätigkeiten umfasst die Fachpraxis im Rechnungswesen?
Das Rechnungswesen ist ein Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre und dient der systematischen Erfassung, Überwachung und informatorischen Verdichtung der Geld- und Leistungsströme, die durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehen. Das Rechnungswesen wird üblicherweise in vier Disziplinen aufgeteilt:
- Das externe Rechnungswesen bzw. die externe Rechnungslegung (Finanzbuchhaltung oder Financial Accounting) bildet die finanzielle Situation des Unternehmens nach aussen ab. Dargestellt wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, gegliedert in Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang zur Bilanz. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Gesetz (je nach Art des Unternehmens OR, Swiss GAAP FER, IFRS, US-GAAP etc.).
Die Führung des Hauptbuchs eines Unternehmens sowie die Erstellung von Zwischen- und Jahresabschlüssen stellen klarerweise Fachpraxis auf dem Gebiet des Rechnungswesens im Sinne des Gesetzes dar. Wer allerdings nur einzelne Hilfsbereiche der Finanzbuchhaltung betreut (z.B. Führung der Debitorenbuchhaltung, der Kreditorenbuchhaltung oder des Inventars), kann keine Fachpraxis geltend machen, weil kein umfassendes Verständnis für das Wesen der externen Rechnungslegung erworben werden kann.
- Das interne Rechnungswesen (Management Accounting) beschäftigt sich im Gegensatz zum externen Rechnungswesen insbesondere mit der Planung, Kontrolle und Koordination interner Unternehmensprozesse im Hinblick auf die Maximierung des Unternehmenserfolgs. Die ermittelten Informationen dienen als Grundlage für Entscheidungen des Managements. Dazu werden die Quellen des Erfolgs eines Unternehmens, insbesondere mit Hilfe des Instrumentariums der Kosten- und Leistungsrechnung und der Investitionsrechnung, analysiert und oftmals zu einem umfassenden Controlling-Konzept ausgebaut.
Tätigkeiten im Rahmen des internen Rechnungswesens gelten als Fachpraxis, sofern ein umfassendes Verständnis für das Wesen der externen Rechnungslegung erworben wird. Auch hier gilt, dass die Beschränkung der Tätigkeit auf einzelne Bereiche wie auf der Lohnbuchhaltung, der Material-/Lagerbuchhaltung oder der Anlagenbuchhaltung, aber auch der Liquiditätsbewirtschaftung, der Mehrwertsteuerabrechnung, der Subventionsabrechnung oder der kalkulatorischen Buchführung (Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung) kein umfassendes Verständnis für das Wesen der externen Rechnungslegung ermöglichen.
- Als betriebswirtschaftliche Statistik (inkl. Vergleichsrechnung) gilt die Anwendung bestimmter Methoden, um empirische, betriebs- oder zwischenbetriebsbezogene Daten zu analysieren. Statistik und Vergleichsrechnung gelten als ergänzende Bereiche ausserhalb des Kerns des Rechnungswesens. Es liegt keine Fachpraxis auf dem Gebiet des Rechnungswesens vor.
- Die Planungsrechnung oder Budgetierung gilt ebenfalls als ergänzender Bereich des Rechnungswesens und beschäftigt sich mit unternehmens- und betriebsbezogener Vorschaurechnung unter Anwendung betriebswirtschaftlicher Methoden. Sie dient der Entscheidungsvorbereitung für diverse Bereiche und Strategien der Unternehmen. Die Planungsrechnung liegt ausserhalb des Kerns des Rechnungswesens. Es liegt keine Fachpraxis auf dem Gebiet des Rechnungswesens vor.
Massgebend bei Tätigkeiten auf dem Gebiet des Rechnungswesens ist mit Blick auf die Fachpraxis nach RAG mit anderen Worten stets, ob durch die Tätigkeit ein umfassendes Verständnis für das Wesen der externen Rechnungslegung erlangt werden konnte oder nicht. Die Beurteilung dieser Frage obliegt im Einzelfall der RAB.
Datum der Veröffentlichung: 15. April 2009