Darf ein/e zugelassene/r Revisor/in als leitende/r Revisor/in in einem Revisionsunternehmen mit einer Zulassung als Revisionsexperte tätig sein?
Gemäss Art. 6 Abs. 1 Bst. c RAG müssen grundsätzlich alle leitenden Revisoren oder Revisorinnen über eine dem Revisionsunternehmen entsprechende Zulassung verfügen. Führt nun aber ein Revisionsunternehmen mit einer Zulassung als Revisionsexperte oder ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen bei einer kleineren Gesellschaft eine eingeschränkte Revision durch, darf auch eine Person die Revision leiten, die über eine Zulassung als Revisor verfügt. Bei ordentlichen Revisionen müssen aber die leitenden Revisoren oder Revisorinnen zwingend über eine Zulassung als Revisionsexperte/in verfügen.
Datum der Veröffentlichung: 15. April 2009