Staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen haben bei der Revision von Publikumsgesellschaften im Zusammenhang mit dem umfassenden Bericht an den Verwaltungsrat gemäss Art. 728b Abs. 1 OR das Rundschreiben Nr. 1/2009 der RAB einzuhalten. Sind nach den Anforderungen dieses Rundschreibens für nicht zutreffende Sachverhalte Negativbestätigungen aufzuführen?
Unter welchen Bedingungen darf ein Revisionsunternehmen neben Revisionsdienstleistungen parallele (insbesondere Beratungs-) Dienstleistungen gegenüber dem geprüften Unternehmen erbringen, ohne dass seine Unabhängigkeit tatsächlich oder dem Anschein nach beeinträchtigt wird?
Bei einzelnen geprüften Gesellschaften können erhebliche Zweifel an der Annahme der Unternehmungsfortführung bestehen. Welchen Einfluss hat dies auf die Berichterstattung der Revisionsstelle, falls die Fortführungsannahme trotz wesentlicher Unsicherheit vertretbar ist?
Im Rahmen der Überprüfung staatlich beaufsichtigter Revisionsunternehmen überprüft die RAB die Qualität der erbrachten Revisionsdienstleistungen unter anderem aufgrund von Arbeitspapieren zu einzelnen Revisionsmandaten ("File Review"). Ist eine Weiterleitung der Ergebnisse aus den File Reviews an die betroffenen Publikumsgesellschaften möglich?