Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB
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 AKTUELL 2010/2011


29.11.2011
Neuwahlen des Verwaltungsrates der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)
Der Bundesrat hat den fünfköpfigen Verwaltungsrat der RAB für die Amtsperiode 2012-2015 gewählt. Auf die zurückgetretenen Mitglieder Prof. Hans Peter Walter und Prof. Dr. Alfred Stettler folgen Prof. Dr. Conrad Meyer und Prof. Dr. Daniel Oyon. Geleitet wird das Gremium neu vom bisherigen Vizepräsidenten Thomas Rufer.
 

   


28.10.2011
Schweiz und Deutschland kooperieren bei der Aufsicht über die Revisionsunternehmen
Die Revisionsaufsichtsbehörden Deutschlands und der Schweiz haben eine Absichtserklärung zur Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung von Revisionsunternehmen abgeschlossen. Nach der Anerkennung des Schweizer Aufsichtssystems durch die Europäische Union (EU) erfolgt damit die erste Abstimmung mit einer nationalen Aufsichtsbehörde aus dem EU-Raum.
Absichtserklärung zwischen RAB und APAK (deutsch)

   


07.10.2011
Artikel der RAB zur Erneuerung der Zulassung von Revisionsunternehmen
Die Zulassung eines Revisionsunternehmens ist im Unterschied zur Zulassung einer natürlichen Person zeitlich begrenzt. Die RAB hat die Aufgabe, die Zulassung von Revisionsunternehmen alle fünf Jahre zu überprüfen. Der Artikel beschreibt die voraussichtliche Vorgehensweise der RAB in diesem Erneuerungsprozess.
 

   


29.09.2011
10. Plenarversammlung des International Forum of Independent Audit Regulators (IFIAR)
Vom 26. bis 28. September 2011 hat in Bangkok (Thailand) die 10. Plenarversammlung des International Forum of Independent Audit Regulators (IFIAR) stattgefunden. Die beiliegende Medienmitteilung (Englisch) enthält eine Zusammenfassung der Ergebnisse.
 

   


26.09.2011
FAQ betr. wesentliche Unsicherheit bezüglich der Unternehmensfortführung – Auswirkung auf die Berichterstattung von staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen
Bei einzelnen geprüften Gesellschaften können erhebliche Zweifel an der Annahme der Unternehmungsfortführung bestehen. Welchen Einfluss hat dies auf die Berichterstattung der Revisionsstelle, falls die Fortführungsannahme trotz wesentlicher Unsicherheit vertretbar ist?
 

   


31.08.2011
Inkraftsetzung der erhöhten Schwellenwerte des Revisionsrechts auf den 1. Januar 2012
Der Bundesrat hat heute beschlossen, die vom Parlament erhöhten Schwellenwerte des Revisionsrechts auf den 1. Januar 2012 in Kraft zu setzen, sofern das Referendum nicht ergriffen wird. Die Schwellenwerte grenzen die eingeschränkte von der ordentlichen Prüfung der Jahresrechnung ab.
 

   


18.07.2011
FAQ betr. Unabhängigkeit der Revisionsstelle bei der eingeschränkten Revision
Die RAB ist in den letzten Monaten zunehmend angefragt worden, wie weit eine eingeschränkt prüfende Revisionsstelle bei der Buchführung mitwirken oder Dienstleistungen erbringen darf, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Das FAQ zu dieser Problematik und die enthaltenen Leitlinien sollen dazu beitragen, die Verunsicherung in der Praxis zu verkleinern. Da die RAB im Bereich der eingeschränkten Revision grundsätzlich über keine Regulierungskompetenzen verfügt, bringt das FAQ nur die fachliche Meinung der RAB zum Ausdruck und entfaltet grundsätzlich keine bindende Wirkung. Die Leitlinien sind jedoch im Rahmen des internen Systems zur Qualitätssicherung angemessen zu berücksichtigen.
 

   


11.04.2011
RAB: Tätigkeitsbericht 2010 liegt vor
Der Tätigkeitsbericht 2010 der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB ist ab sofort in vier Sprachen (deutsch, französisch, italienisch, englisch) auf der Website der RAB abrufbar.
 

   


06.04.2011
Schweiz und USA regeln die Zusammenarbeit bei der Aufsicht über die Revisionsunternehmen
Die Revisionsaufsichtsbehörden der Schweiz und der Vereinigten Staaten von Amerika haben eine Protokollerklärung zur Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung von Revisionsgesellschaften abgeschlossen.
Statement of Protocol zwischen PCAOB und RAB / FINMA (englisch)

   


04.03.2011
Ersatzwahlen in den Verwaltungsrat der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)
Der Bundesrat hat heute Sabine Kilgus und Renato Fassbind in den Verwaltungsrat der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) gewählt. Sie folgen auf Eugen Haltiner und Peter Voser, die Ende 2010 zurückgetreten sind. Die beiden neuen Verwaltungsräte treten ihr Amt per Anfang 2011 an.
 

   


04.03.2011
"Swiss Law for Foreign Accountants" - Nächster Prüfungstermin: 10. Juni 2011
Die Prüfung wird in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch angeboten.
Anmeldeschluss: 01. April 2011
 

   


20.01.2011
Europäische Union anerkennt Gleichwertigkeit der Schweizer Aufsicht über die Revision
Mit Entscheid vom 19. Januar 2011 hat die EU-Kommission beschlossen, das Aufsichtssystem der Schweiz bzw. der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) über die Revisoren und Revisionsunternehmen als gleichwertig anzuerkennen. Nach der sog. Adäquanz-Entscheidung vom 5. Februar 2010 zum Schweizer Amtshilfedispositiv (vgl. dazu die Meldung auf der RAB-Website vom 05.02.2010) stellt der Entscheid über die Gleichwertigkeit des Aufsichtssystems den zweiten Schritt zur Regelung der Zusammenarbeit mit der EU dar. Damit wird ein rund dreijähriges Anerkennungsverfahren positiv abgeschlossen.
Beschluss. Amtsblatt der Europäischen Union vom 20.01.2011 (deutsch)
Decision. Official Journal of the European Union of 20.01.2011 (english) 


10.12.2010
Die RAB passt das Rundschreiben 1/2008 über die Anerkennung von Prüfungsstandards vom 17. März 2008 per 1. Januar 2011 an
Neu wird der Prüfungsstandard 880 „Prüfung von öffentlichen Kaufangeboten" von der RAB anerkannt. Zudem wurden die Übergangsregelungen zu den per 1. Januar 2010 in Kraft gesetzten neuen Prüfungsstandards der Treuhandkammer sowie zu den clarified ISAs entfernt, da die Übergangszeit abgelaufen ist. Das Rundschreiben 1/2008 findet nur auf die Prüfungen von Publikumsgesellschaften Anwendung. Die Änderungen treten per 1. Januar 2011 in Kraft.


12.11.2010
RAB reicht Stellungnahme zum Entwurf von ISA 610 und ISA 315 ein
Die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB hat dem International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) am 12. November 2010 eine Stellungnahme zu den Entwürfen von ISA 315 (revised), "Identifying and Assessing the Risks of Material Misstatement through Understanding the Entity and Its Environment", und ISA 610 (revised), "Using the Work of Internal Auditors", eingereicht. Durch die Überarbeitung der beiden Standards beabsichtigt das IAASB, die Zusammenarbeit zwischen der externen und internen Revision klarer zu definieren.
Die RAB hat festzulegen, welche Prüfungsstandards bei der Erbringung von Revisionsdienstleistungen durch staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen an Publikumsgesellschaften eingehalten werden müssen (Art. 28 Abs. 2 RAV, Art. 2 ff. ASV-RAB, Rundschreiben Nr. 1/2008). In diesem Zusammenhang wird die RAB zu einem gegebenen Zeitpunkt entscheiden, ob die aktualisierten Standards (ISA 610revised, ISA 315revised) anerkannt werden.
Stellungnahme vom 12. November 2010 (auf Englisch)


10.11.2010
Änderung der Revisionsaufsichtsverordnung
Der Bundesrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 10. November 2010 eine Änderung der Artikel 6 und 34 der Revisionsaufsichtsverordnung (RAV; SR 221.302.3) beschlossen. Die neue Fassung dieser Bestimmungen tritt per 1. Dezember 2010 in Kraft. Auf Grund der Änderung der vorgenannten Artikel müssen Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller mit einer ausländischen Ausbildung zum Nachweis der notwendigen Kenntnisse des schweizerischen Rechts nicht mehr zwingend einen von der RAB anerkannten Lehrgang absolvieren. Die notwendigen Kenntnisse des schweizerischen Rechts werden neu ausschliesslich durch Bestehen einer Prüfung nach einem von der RAB anerkannten Reglement nachgewiesen. Diese Prüfung kann in allen Amtssprachen des Bundes sowie auf Wunsch auch in Englisch abgelegt werden.
 


25.10.2010
"Swiss Law for Foreign Accountants" - Nächster Prüfungstermin: 10. Dezember 2010
Die Prüfung wird in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch angeboten.
 

   


18.10.2010
Aufsichtskonzept der RAB für staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen
Das Aufsichtskonzept erläutert das Vorgehen der RAB bei der Aufsicht über staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen. Das Konzept der RAB vereint die Prinzipien, welche sich aus den regulatorischen Anforderungen ergeben, mit international gebräuchlichen Abläufen. Das Ziel ist eine sowohl effektive als auch effiziente Aufsicht.
 

   


14.10.2010
FAQ betr. Anforderungen an den Härtefall (Zulassung als Revisor/in)
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in zwei kürzlich ergangenen Urteilen mit den Anforderungen an den Härtefall in Bezug auf die Zulassung als Revisorin oder Revisor auseinandergesetzt und dabei eine Praxisänderung beschlossen. Gestützt auf die richterlichen Erwägungen werden die Voraussetzungen für eine Zulassung ohne ausreichende beaufsichtigte Fachpraxis präzisiert.
 

   


29.09.2010
IFIAR - Press Release
Meeting of the International Forum of Independent Audit Regulators, Madrid, September 2010
 

   


01.07.2010
Anhörung. Änderung der Artikel 6 und 34 der Revisionsaufsichtsverordnung
Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller müssen die Möglichkeit haben, den Lehrgang und die Prüfung für den Nachweis der Kenntnisse des schweizerischen Rechts in einer offiziellen Schweizer Amtssprache zu absolvieren (Art. 6 und 34 RAV; SR 221.302.3). Die Frist für Stellungnahmen zur Änderung der Verordnung ist der 16. Juli 2010.
 

   


28.06.2010
FAQ betr. Anforderungen an den Leumund
Der Begriff des unbescholtenen Leumunds (Art. 4 und 5 RAG; SR 221.302) wird in der Revisionsaufsichtsverordnung konkretisiert (Art. 4 RAV; SR 221.302.3). Demnach wird eine Person zugelassen, wenn sie über einen unbescholtenen Leumund verfügt und wenn sich aus keinen anderen persönlichen Umständen ergibt, dass sie keine Gewähr für eine einwandfreie Prüftätigkeit bietet. Zu berücksichtigen sind insbesondere strafrechtliche Verurteilungen, deren Eintrag im Zentralstrafregister nicht entfernt ist, und bestehende Verlustscheine.
 

   


03.05.2010
FAQ betr. beaufsichtigter Fachpraxis und formellem Unterstellungsverhältnis
Fachpraxis gilt als unter Beaufsichtigung erworben, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller einer Fachperson, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, formell unterstellt war und die Tätigkeit weisungsgebunden ausgeübt hat (Art. 7 RAV; SR 221.302.3). Dabei gilt es, drei Konstellationen zu unterscheiden, bei denen unterschiedliche Anforderungen an den Nachweis einer formellen Unterstellung gelten.
 

   


19.04.2010
Tätigkeitsbericht 2009 der RAB
Der Tätigkeitsbericht 2009 der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB ist ab sofort in vier Sprachen (d, f, i, e) auf der Website der RAB elektronisch abrufbar.
 

   


01.04.2010
Neues Rundschreiben Nr. 1/2010 für staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen
Die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB hat per 1. April 2010 das Rundschreiben Nr. 1/2010 über die Berichterstattung der staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen an die Aufsichtsbehörde in Kraft gesetzt. Zweck des Rundschreibens ist es, den Inhalt der Berichterstattung der staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen an die Aufsichtsbehörde den unterschiedlichen Verhältnissen entsprechend näher auszuführen.
 

   


01.04.2010
FAQ betr. Erbringung von Revisionsdienstleistungen und Zusatzdienstleistungen von staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen
Die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB klärt unter welchen Bedingungen ein Revisionsunternehmen neben Revisionsdienstleistungen parallele (insbesondere Beratungs-) Dienstleistungen gegenüber dem geprüften Unternehmen erbringen darf, ohne dass seine Unabhängigkeit tatsächlich oder dem Anschein nach beeinträchtigt wird.
 

   


01.04.2010
Rundschreiben Nr. 1/2008 für staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen wurde per 1. April 2010 aktualisiert
Das Rundschreiben Nr. 1/2008 betr. Anerkennung von Prüfungsstandards der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB wurde aufgrund überarbeiteten Schweizer Prüfungsstandards (PS) der Treuhand-Kammer sowie den „clarified" International Standards on Auditing (ISA) des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) angepasst.
 

   


01.03.2010
FAQ betr. Negativbestätigungen im umfassenden Bericht an den Verwaltungsrat
Die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB präzisiert, dass staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen im umfassenden Bericht an den Verwaltungsrat nach Art. 728b Abs. 1 OR nicht zwingend Negativbestätigungen für nicht zutreffende Sachverhalte anbringen müssen. Der RAB geht es mit dem Rundschreiben 1/2009 nicht darum, den Revisionsstellen ein verbindliches Raster vorzuschreiben. Die Form der Berichte bleibt frei, und nicht zutreffende Inhalte müssen nicht kommentiert werden.
 

   


05.02.2010
EU gibt grünes Licht für Verhandlungen mit der RAB
Mit Entscheid vom 5. Februar 2010 beschliesst die EU-Kommission, den Mitgliedstaaten grünes Licht zu erteilen für Verhandlungen über Kooperationsvereinbarungen. Der Entscheid erfasst neben Japan und Kanada auch die Schweiz bzw. die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB.
Beschluss. Amtsblatt der Europäischen Union vom 06.02.2010 (deutsch)
Decision. Official Journal of the European Union of 06.02.2010 (english)


13.01.2010
Registrierung wird Mitte 2010 abgeschlossen
Seit zwei Jahren durchlaufen Revisoren und Revisionsstellen ein staatliches Zulassungsverfahren. Die Beurteilung der bisher eingereichten 12'500 Gesuche schreitet gut voran und tritt 2010 in die Schlussphase. Wer jetzt die erforderlichen Unterlagen nicht zeitgerecht einreicht, läuft Gefahr, seine provisorische Zulassung zu verlieren.