Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB
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Offenlegung der Inspektionsergebnisse der RAB gegenüber geprüften Publikumsgesellschaften

Im Rahmen der Überprüfung staatlich beaufsichtigter Revisionsunternehmen überprüft die RAB die Qualität der erbrachten Revisionsdienstleistungen unter anderem aufgrund von Arbeitspapieren zu einzelnen Revisionsmandaten ("File Review"). Ist eine Weiterleitung der Ergebnisse aus den File Reviews an die betroffenen Publikumsgesellschaften möglich?

Die Ergebnisse aus den File Reviews finden Eingang in den Überprüfungsbericht der RAB, der sich an das staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen richtet und dessen Verwaltungsrat zugestellt wird.

Aufgrund der Bindung der RAB an das Amtsgeheimnis (Art. 34 RAG) darf die RAB die Ergebnisse ihrer File Reviews nicht an die betroffenen Publikumsgesellschaften oder an deren Audit Committees weiterleiten.

Die staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen hingegen unterstehen dem Amtsgeheimnis nicht und sind dementsprechend in der Lage, den geprüften Publikumsgesellschaften oder deren Audit Committees die betreffenden Ergebnisse aus der File Review (Auszug aus dem Überprüfungsbericht der RAB) weiterzuleiten.

Eine Weiterleitung der Ergebnisse aus den File Reviews unterstützt die Audit Committees in ihrer Aufgabe, die Arbeit der Revisionsstelle zu evaluieren und laufend zu überprüfen, und fördert die Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität von Revisionsdienstleistungen. Die RAB begrüsst daher die Weiterleitung der Ergebnisse ihrer File Reviews an die betroffenen Publikumsgesellschaften bzw. deren Audit Committees durch die staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen.

Datum der Veröffentlichung: 5. Juli 2012